Gefährliche Auswirkungen der Unterschutzstellung des Turmhauses 04 des Kantonsspitals

Aus

Das Kantonsspital St. Gallen möchte das Turmhaus 04 abbrechen und ein zeitgemässes Ersatzgebäude erstellen. Dem steht nun ein denkmalpflegerisches Gutachten entgegen, welches zum Schluss kommt, dass die Baute schützenswert sei. Der Entscheid, ob die Baute nun schützenswert ist oder nicht, obliegt dem Stadtrat der Stadt St. Gallen. Und dieser Entscheid ist nicht nur ein rechtlicher, sondern ein politischer Entscheid, der schon bald fallen wird.

Der Stadtrat muss sich fragen, ob er mit einer Unterschutzstellung die Weiterentwicklung des Kantonsspitals tatsächlich behindern möchte. Das Zentrumsspital ist inmitten einer baulichen Entwicklung und ist als Arbeitgeberin inmitten der Stadt St. Gallen von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um die medizinische Versorgungssicherheit und -qualität, die bei der Unterschutzstellung gefährdet wäre. Das Kantonsspital St. Gallen hat überregionale Ausstrahlungskraft und ist somit ein wichtiger Standortfaktor für Stadt und Kanton.

Der Stadtrat tut sich gut daran, diese wirtschaftliche und regionalpolitische Verantwortung wahrzunehmen und im Einzelfall denkmalpflegerische Überlegungen hinten anzustellen. Und mal ehrlich: Das Turmhaus ist nicht schön!