Hohe Haftungsrisiken für den Steuerzahler

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Tritt der Staat als Unternehmer auf, drohen dieselben Risiken, die auch einem privaten Unternehmen drohen. Dies gilt umso mehr, wenn wie bei den Stadt St. Galler Stadtwerken (sgsw) Energiehandel im Millionenbereich abgewickelt wird.

Werden solche Unternehmen (oder Teilbereiche davon) nicht in Aktiengesellschaften ausgegliedert (die Aktien verblieben zu 100% beim Staat), träfe ein Schaden direkt den Staat. Das Haftungsrisiko trägt somit voll der Steuerzahler – und zwar unbegrenzt offen nach oben.

Dass der Stadtrat eine (Teil-)Ausgliederung in eine Aktiengesellschaft nicht als opportun ansieht, überrascht nicht. Denn dabei würde seine eigene Einflussnahme auf das Unternehmen schwinden. Zwar könnte über die Wahl von Verwaltungsräten die Einflussnahme gesichert werden. Doch ein Verwaltungsrat ist primär dem Unternehmen verpflichtet und kein Spielball der Politik.

Somit zahlt der Stadt St. Galler Steuerzahlende den Preis der Einflussnahme auf das Unternehmen durch die Exekutive (und indirekt auch das Parlament). Im Schadensfall ist dieser unbegrenzt hoch. Dies kann nicht im Interesse der Steuerzahlerin und des Steuerzahlers ist. Es bleibt zu hoffen, dass das Risikomanagement der sgsw hält, was im Postulat „Umgang mit unternehmerischen Risiken bei der Energiebeschaffung in der sgsw; Postulatsbericht“ versprochen wird.

Link zum Postulat

Link zum Tagblatt-Beitrag vom 7.1.2020